Reisegeld, das

[1062] Das Reisegêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, das zu einer Reise, zum Behuf derselben bestimmte Geld. Bey den Handwerkern und Künstlern ist es dasjenige Geld, welches einem von einem fremden Orte verschriebenen Gesellen für die Reise bezahlt wird, und welches bey einigen auch das Laufgeld genannt wird. So fern Reise ehedem den Feldzug bedeutete, war Reisegeld vor diesem theils der Sold der Soldaten; theils auch dasjenige Geld, welches diejenigen Unterthanen, welche auf geschehene Aufforderung nicht mit im Felde erschienen waren, als eine Strafe entrichten mußten; theils endlich auch dasjenige Geld, welches die Unterthanen dem Landesherrn zum Behuf der Kriegskosten geben mußten, und welches auch die Kriegssteuer, die Heersteuer, der Heerbann hieß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1062.
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