Reitvogt, der

[1079] Der Reītvōgt, des -es, plur. die -vögte, in einigen Gegenden, z.B. im Schleswigschen, ein obrigkeitlicher Beamter, welcher die landesherrlichen Einkünfte an einem Orte oder in einem Bezirke einnimmt und berechnet; entweder von reiten, rechnen, oder auch von reiten, ordnen, verwalten. Daher die Reitvogtey, der Bezirk eines solchen Vogtes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1079.
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