Religions-Partey, die

[1083] Die Religiōns-Partēy, plur. die -en, eine Partey, d.i. ein Theil einer Kirche, welcher in den Grundwahrheiten und dem darauf gegründeten Gottesdienste von derselben unterschieden ist, und mit den übrigen in keiner Kirchengemeinschaft stehet. So sind die Katholischen, Lutheraner und Reformirten Religions-Parteyen in der christlichen Kirche. Betrifft die Abweichung nur den Gottesdienst oder keine Grundwahrheiten, so pflegt man sie eine Religions-Gesellschaft zu nennen. So sind die Herrenhuther keine Religions-Partey, sondern nur eine Religions-Gesellschaft.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1083.
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