Rest, der

[1090] Der Rêst, des -es, plur. die -e, Dimin. das Restchen, Oberd. Restlein, dasjenige, was von einer Sache übrig oder zurück geblieben ist. Der Rest von einem Stücke Tuch, von einem Gericht Essen u.s.f. Das ist der ganze Rest. Besonders dasjenige, was man von einer zu bezahlenden Summe unbezahlt läßt. Einen Rest abtragen, bezahlen. Wo es auch als ein Abstractum gebraucht wird, in Rest bleiben, mit der Zahlung zurück bleiben, ingleichen nicht ganz bezahlen. Ingleichen als ein Nebenwort.[1090] Wenn man 24 von 26 abziehet, so bleiben 2 Rest, d.i. als ein Rest. S. Überrest. Figürlich sagt man im gemeinen Leben, jemanden den Rest geben, ihn völlig umbringen, ingleichen ihn völlig zu Grunde richten, völlig unglücklich machen. Er hat seinen Rest, er ist völlig umgebracht, völlig zu Grunde gerichtet; ingleichen, er ist völlig trunken u.s.f.

Anm. Es ist wohl zunächst aus dem Franz. Reste und Ital. Resto entlehnet, welche man gemeiniglich als Zusammenziehungen aus dem Lat. Residuum anzusehen pflegt, ob sie gleich auch mit unserm Rast verwandt seyn können. S. dasselbe. Im Oberdeutschen ist für Rest in der Bezahlung auch Restanz und Restant üblich, aus dem mittlern Lat. Restantia.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1090-1091.
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