Richtbank, die

[1099] * Die Richtbank, plur. die -bänke, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, die Gerichtsbank, das Gericht zu bezeichnen, welches unter andern auch bey dem Gryphius vorkommt. Im Niederdeutschen wird auch die Anrichte in den Küchen die Richtbank genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1099.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: