Richtplatz, der

[1106] Der Richtplatz, des -es, plur. die -plätze. 1) Derjenige Platz, auf welchem ein Missethäter gerichtet, d.i. hingerichtet wird; die Richtstatt, Richtstätte. 2) * Der Gerichtsplatz, derjenige Ort, wo Gericht gehalten wird; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche Apost. 17, 19, 22 vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1106.
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