Ringern

[1125] * Ringern, verb. reg. act. welches von dem Comparativo des im Hochdeutschen veralteten ringe, für geringe, gebildet ist, geringer machen. Den Kauf ringern. 3 Mos. 25, 16. Des Vaters Erbtheil ringern, 4 Mos. 36, 4. Im Hochdeutschen ist es veraltet, indem dafür theils verringern, theils auch schmälern üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1125.
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