Ritterdienst, der

[1132] Der Ritterdienst, des -es, plur. die -e, eigentlich, ein Dienst, welchen ein Ritter jemanden leistet oder zu leisten verbunden[1132] ist. Besonders Dienste zu Pferde, welche ein Ritter von seinem Rittergute dem Lehensherrn im Kriege zu leisten verbunden ist. In der vertraulichen Sprechart wird es zuweilen von einem jeden auch freundschaftlichen Dienste von einiger Wichtigkeit gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1132-1133.
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