Rittmeister, der

[1135] Der Rittmeister, des -s, plur. ut nom. sing. Vorgesetzte einer Escadron oder Schwadrone Reiter, welcher bey der Reiterey dasjenige ist, was ein Hauptmann bey dem Fußvolke ist; dessen Gattin, die Rittmeisterinn. Vermuthlich von Ritter, entweder so fern es ehedem einen jeden Reiter bezeichnete, oder auch, so fern die eigentliche Reiterey bey der ehemahligen Kriegesverfassung aus Rittern, im engsten Verstande, bestand.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1135-1136.
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