Rückstellig

[1192] Rückstellig, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen gangbar ist. 1) Für rückständig. Rückstellige Steuern. 2) Für rückgängig. Eine Sache rückstellig machen, rückgängig, sie hintertreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1192.
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