Ruhmredig

[1205] Ruhmrêdig, -er, -ste, adj. et adv. mit ungebührlichem Ruhme von sich selbst redend, und in dieser Gesinnung gegründet. Ein ruhmrediger Mensch. Ruhmredig seyn. Die Ruhmredigen bestehen nicht vor deinen Augen, Ps. 5, 6. Ich sprach zu den Ruhmredigen, rühmet nicht so, Ps. 75, 5. Sehr häufig schreibt und spricht man dieses und das folgende Wort auch ruhmräthig, Ruhmräthigkeit, und alsdann stammet es von rathen, dem Intensivo von reden her, so fern es ehedem auch reden bedeutete. Eine den Niedersachsen eigene R.A. ist ruum (d.i. raum, geräumig,) sprechen, theils mehr reden als man soll, theils aber auch, eine Sache vergrößern, das ist zu ruum gegeben, zu milde berichtet; daher nennet man daselbst einen Großsprecher, der alles vergrößert, Ruumschöttel, Raumschüssel. Stammete unser ruhmredig von diesem ruum, raum, geraum, ab, welches doch nicht erweislich ist, so würde es eine weitere Bedeutung haben. Im Meklenburgischen nennet man einen, der alles vergrößert, weidelaut, d.i. weitlaut.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1205-1206.
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