Schalttag, der

[1345] Der Schalttag, des -es, plur. die -e, eben daselbst, ein Tag, welcher über die gewöhnliche Anzahl der Tage in der Zeitrechnung eingeschaltet wird, damit das bürgerliche Jahr mit dem astronomischen überein komme; Dies intercalaris, bissextilis. So ist nach unserer Zeitrechnung alle vier Jahre der 24ste Februar ein Schalttag, da denn der Februar statt seiner gewöhnlichen 28 Tage, deren 29 hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1345.
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