Schändlich

[1353] Schändlich, -er, -ste, adj. et adv. von dem Hauptworte Schande 5, und der Ableitungssylbe -lich. 1. Verunstaltet, durch Verletzung seiner Gestalt nach verderbt; in welcher Bedeutung es doch nur im gemeinen Leben üblich ist. Ein schändliches Gesicht, ein verunstaltetes. Schändlich aussehen. Schändlich verstöret werden, Dan. 2, 5. 2. Figürlich. 1) * So fern Schande ehedem mit Scham gleichbedeutend war, ist schändlich, beschämt; in welchem Verstande es doch nur noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Wie schändlich hängen sie die Köpfe, Jer. 48, 39. 2) Mit Schande, d.i. Unehre in der bürgerlichen Gesellschaft, verbunden, Schande und Unehre habend. Ein schändlicher Mensch. Eine schändliche Lebensart. Noch mehr, 3) Schande bringend; schandbar. Eine schändliche Hantirung. Schändlich leben. Schändliche Gewohnheiten. Ein Verleumder ist schändlicher als ein Dieb, Sir. 5, 17. Ein schändlicher Tod. Da es denn im weitern Verstande im gemeinen Leben häufig von allem gebraucht wird, dessen man sich zu schämen hat. 4) In der engsten Bedeutung ist schändlich, im hohen Grade wider die Ehrbarkeit und den Wohlstand laufend. Schändliche Reden führen. Sich schändlich betragen. Ein schändlicher Mensch.

Schon bey dem Willeram scantlih.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1353.
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