Schießscharte, die

[1453] Die Schießscharte, plur. die -n, Scharten, d.i. Einschnitte in den obern Theil der Mauern und Brustwehren, um dadurch mit groben und kleinen Geschütz auf den Feind zu schießen. In weiterer Bedeutung werden auch wohl die Schießlöcher in den Mauern Schießscharten genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1453.
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