Schirrmeister, der

[1478] Der Schirrmeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1) In vielen Fällen, derjenige, welcher die Aufsicht über das Pferde- und Ackergeschirr hat; der Geschirrmeister. So ist der Schirrmeister auf den Landgütern der erste und vornehmste Knecht, dessen Aufsicht das Geschirr anvertrauet ist. Bey fürstlichen Ställen ist der Schirrmeister ein Stallbedienter, der dem Wagen- und Bagage-Meister untergeordnet ist, aber den Wagenhalter unter sich hat. Bey einem weitläufigen Fuhrwesen, z.B. bey den Armeen, hat der Schirrmeister oft zugleich die Aufsicht über eine gewisse Anzahl Fuhrknechte und Wagen. 2) Bey den Schmieden wird derjenige, welcher im Schmiedenden kleinen Hammer führet, und die Stellen zeigt, wohin die andern schlagen sollen, der Schirrmeister genannt; sonst heißt er auch der Vorschläger.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1478-1479.
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