Schlachtgeld, das

[1481] Das Schlachtgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. 1) Von Schlacht 1, ein Bollwerk am Wasser, in den Niederdeutschen Handelsstädten, dasjenige Geld, welches von den Kaufmannsgütern zum Unterhalt der Schlacht, d.i. des Dammes oder Bollwerkes, der Schifflände, gegeben wird. 2) Von dem Zeitworte schlachten könnte es den Schlächterlohn bedeuten, oder dasjenige Geld, welches man dem Hausschlächter für das Schlachten bezahlet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1481.
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