Schläger, der

[1499] Der Schläger, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Derjenige, welcher schlägt; doch nur in den Zusammensetzungen Todtschläger, Ballschläger, Öhlschläger, Aufschläger, Ausschläger u.s.f. Für sich allein gebraucht man es nur in engerer Bedeutung, von einer Person, welche eine Fertigkeit im Raufen, Balgen, Schlagen und Duelliren besitzet. 2) Ein Werkzeug zum Schlagen, für Schlägel; doch nur in einigen Fällen. So wird der hölzerne Knüttel, womit die Stricke von den Landleuten gedrehet werden, in einigen Gegenden der Schläger genannt, welchen Nahmen auch wohl ein Raufdegen führet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1499.
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