Schleusengeld, das

[1526] Das Schleusengêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches zur Unterhaltung einer Schleuse von den durchfahrenden Schiffen, oder andern Theilnehmern, gefordert und entrichtet wird; der Schleusenzoll, im mittlern Lat. Exclusagium.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1526.
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