Schlüssig

[1549] Schlüssig, adv. von Schluß, so fern es einen nach Überlegung gefaßten Vorsatz bedeutet. Schlüssig werden, sich entschließen,[1549] etwas beschließen. Dieß machte mich schlüssig, mich ihm zu entdecken, bewegte mich zu dem Entschlusse. In dem Gegensatze unschlüssig, wo es aber zweifelhaft, Mangel an dem Vermögen sich zu entschließen, bedeutet, ist es auch als ein Beywort üblich. Frischens schlüssige Gründe, bündige, sind nicht üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1549-1550.
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