Schooßfall, der

[1627] Der Schooßfall, des -es, plur. die -fälle, in den Rechten einiger Gegenden, derjenige Fall oder Erbfall, vermöge dessen bey dem Tode eines Kindes der Nießbrauch seines väterlichen Vermögens der Mutter anheim fällt, oder, wie es in den Bautzener Statuten heißt, in den Schooß der Mutter fällt, wobey doch das Eigenthum den übrigen Kindern verbleibt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1627.
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