Schreibegebühr, die

[1651] Die Schreibegebühr, plur. die -en, welches auch nur im Plural allein gebraucht wird, die Gebühr oder Gebühren, welche man einem andern für das Ab- oder Einschreiben entrichtet, und welche zuweilen auch das Schreibegeld genannt wird. Ein Copist, welcher Sachen abschreibet, bekommt dafür die Schreibegebühren oder mit einem halb Lateinischen Ausdrucke die Copial-Gebühren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1651.
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