Schriftsaß, der

[1658] Der Schriftsáß, des -ssen, plur. die -ssen, von Schrift 3, 2), ein schriftlicher Aufsatz. 1) In weiterer Bedeutung, ein jeder Vasall oder Unterthan, welcher das Vorrecht hat, daß ihm die Ladungen, Zufertigungen u.s.f. aus den Gerichten und andern Collegiis schriftlich, und nicht bloß durch die untern Bedienten mündlich, zu wissen gethan werden. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung sind Schriftsassen solche Vasallen, welche dem Landesherren und seiner Kanzelley unmittelbar unterworfen sind, von welchen man daher sagt, daß sie auf Schrift sitzen, weil ihnen der Wille des Lehens- und Landesherren unmittelbar aus dessen Kanzelley schriftlich bekannt gemacht wird; Kanzelleysassen, zum Unterschiede von den Amtssassen, welche den Kammerämtern unterworfen sind. S. Saß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1658.
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