Schupflehen, das

[1682] Das Schupflehen, des -s, plur. ut nom. sing. in vielen Gegenden, besonders Ober-Deutschlandes, ein Lehen, welches nur auf Lebenszeit verliehen wird, aus dessen Besitz die Erben nach dem Tode des Lehensmannes gleichsam geschupft werden; Fallgut, Falllehen, leibfällig Lehen, Feudum mobile. In weiterer Bedeutung wird oft auch ein jedes Grundstück, welches auf unbestimmte Zeit verleihen wird, und welches der Eigenthümer einziehen kann, wenn er will, mit diesem Nahmen belegt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1682.
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