Schuppen (2)

[1683] 2. Schuppen, verb. reg. act. welches das Intensivum von schieben ist, mit einem Stoße schieben. Jemanden aus dem Wege, in das Wasser schuppen. Daher das Schuppen.

Anm. Im Nieders. gleichfalls schuppen, im Oberd. mit dem gelindern Blaselaute schupfen, im Schwed. skufva, skuffa. S. Schieben. Ehedem wurde es auch in verschiedenen weitern Bedeutungen gebraucht. Jemanden von einem Amte schuppen oder schupfen, war, ihn von demselben vertreiben, ingleichen, ihn desselben entsetzen; entschupft werden, sich entsetzen; verschupfen, verwerfen u.s.f. Verwandt sind damit das Franz. chopper, straucheln, und vielleicht auch Coup, ein Stoß, Schlag. In dem im gemeinen Leben üblichen beschuppen, durch List oder Geschwindigkeit betriegen, ist es in figürlichem Verstande üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1683.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: