Seebrief, der

[8] Der Seebrief, des -es, plur. die -e, ein Brief d.i. eine Urkunde, welche man zur See nöthig hat. In engerer Bedeutung werden die Pässe oder Connoissements, welche die Schiffer und Kauffahrer von dem Orte ihrer Abfahrt mitnehmen, Seebriefe genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 8.
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