Seestaat, der

[17] Der Seestaat, des -es, plur. die -en. 1. Der Staat, d.i. der Zustand des Seewesens einer Nation, doch nur in engerer Bedeutung, die gesammte kriegerische Einrichtung nebst ihrem ganzen Zubehöre zur See; ohne Plural. Den Seestaat vernachlässigen. Einen furchtbaren Seestaat haben. Mit einem halb französischen Ausdrucke See-Etat. 2. Ein Staat, welcher eine Seemacht hat, wofür doch Seemacht üblicher ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 17.
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