Selbiger

[46] Sêlbiger, selbige, selbiges, ein Pronomen Demonstrativo-Relativum, welches sich auf eine vorher genannte Person oder Sache beziehet. Selbiger Mann kam, der Mann, von welchem im vorigen gesprochen worden. Zur selbigen Zeit. In selbiger Stunde. Es ist zwar im Hochdeutschen nicht ganz ungewöhnlich; indessen gebraucht man es doch allemahl lieber mit dem Artikel der, derselbige, dieselbige, dasselbige, wofür aber doch auch kürzer derselbe, dieselbe, dasselbe, gangbarer und edler ist. Denn dieses Wort ist vermittelst der Ableitungssylbe -ig aus dem indeclinabilen selb zu einem abänderlichen Fürworte gemacht worden, so wie in derselbe u.s.f. die Ableitungssylbe -e, dessen Stelle vertritt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 46.
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