Siegeler, der

[90] Der Siegeler, oder Siegler, des -s, plur. ut nom. sing. von dem Zeitworte siegeln, derjenige, welcher siegelt. in manchen Kanzelleyen ist es daher der Nahme desjenigen Kanzelleybedienten, welcher das Siegel von dem Siegelbewahrer empfängt, und die Schriften und Urkunden untersiegelt. An einigen Orten, besonders Ober-Deutschlandes werden aber auch die Siegelbewahrer oder Kanzler, Siegeler genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 90.
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