Sonderbar

[141] Sonderbar, -er, -ste, adj. et adv. von dem veralteten Beyworte sonder und der Ableitungssylbe bar, besondere von andern sich vorzüglich auszeichnende Eigenschaften an sich habend, ohne[141] ihre Beschaffenheit weiter zu bestimmen. Das ist doch ein sonderbarer Fall. Eine sonderbare Orthographie. Ein sonderbarer Satz. Das ist sonderbar. Es wäre doch sonderbar, wenn er nicht Abschied nehmen sollte. Dieses Wort deutet bloß das Besondere, das Auszeichnende, Ungewöhnliche an, und lässet es zwar unentschieden, ob das Ungewöhnliche vortrefflich oder seltsam ist, neiget sich aber doch mehr dem letztern. Im Oberdeutschen gebraucht man es auch als ein Neben- und Bindewort, für besonders, insonderheit, vornehmlich, in welcher Gestalt es aber im Hochdeutschen fremd ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 141-142.
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