Sonderlich

[142] Sonderlich, adj. et adv. gleichfalls von dem veralteten Bey- und Nebenwort sonder, von andern Dingen abgesondert, für besonder und besonders. 1. * Eigentlich. Je eine Herde sonderlich, 1 Mos. 32, 16. Jeglichen sonderlich verhören. Hist. Sus. v. 51. Dem wird gegeben für seinen Glauben eine sonderliche Gabe, Weish. 3, 14. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet. 2. Figürlich. (1) Einen vorzüglichen Grad der Güte habend; in der vertraulichen Sprechart, sowohl als ein Beywort, als auch als ein Nebenwort. Deine Liebe ist mir sonderlicher gewesen, als Frauenliebe, 1 Sam. 1, 26. Es ist nichts sonderliches an ihm, nichts besonders vorzügliches. Das Haus, das ich bauen will, soll groß und sonderlich seyn, 2 Chron. 2, 9. Es schmeckt nicht sonderlich. Noch mehr, (2) einen vorzüglichen Grad der Wichtigkeit, der innern Stärke habend, gleichfalls nur in der vertraulichen Sprechart, wo es doch auch nur am häufigsten mit der Verneinung gebraucht wird. Das wird keine sonderlichen Folgen haben, keine besondern. Er ist nicht sonderlich groß, reich, vornehm u.s.f. Sie ist nicht sonderlich auf seiner Seite. Dazu schicke ich mich nicht sonderlich. Darum, daß ihm sonderlich geholfen ward, 2 Chron. 26, 15. (3) Auf eine vorzügliche Art, als ein Nebenwort, für besonders, insonderheit. Die Vorsehung Gottes waltet sonderlich über diejenigen, welche u.s.f. Das geschiehet sonderlich deswegen, damit u.s.f. Ich habe mich sonderlich beflissen, das Evangelium zu predigen, Röm. 15, 20.

Anm. Schon bey dem Willeram sunterliho.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 142.
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