Splittern (2)

[221] 2. Splittern, verb. regul. welches zu Splitter gehöret, und in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, sich in Splitter auflösen. Das Holz splittert, wenn es in der Bearbeitung Splitter gibt. 2. In Splitter verwandeln. Das Holz splittern, es zu Splittern machen. In zersplittern bedeutet es auch figürlich, so wie zerspillen, vereinzeln und dadurch verderben oder verliehren. So auch das Splittern.

Anm. Entweder als das intensive Iterativum von dem noch Niederdeutschen spletten, spleten, spleißen, oder auch unmittelbar von Splitter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 221.
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