Staat (1), der

[258] 1. * Der Staat, des -es, plur. inusit. der Zustand, die Beschaffenheit einer Person oder Sache; eine im Hochdeutschen völlig unbekannte, und nur noch in einigen Oberdeutschen Gegenden gangbare Bedeutung. In der Stat (Stadt) – da er vormals syn gewohnlichen Stat (Stand, Aufenthalt) und Wesen gehalten hat, in dem Deutschen Livius von 1514. Hanna blieb nach ihres Mannes Tode in dem Statt der Wittwen, Kaisersb. bey dem Frisch. Sie fragte fleißig nach dem Statt ihrer Schwester, eben ders. Sich im guten Stat befinden, Cramer im Italiänischen Wörterbuche. Im Stat seyn zu reisen, eben das. Nicht im Stat seyn, aufzustehen, ebend. das. In engerer Bedeutung ist in eben diesen Oberdeutschen Gegenden Staat ein öffentliches Amt. Wir Pfaffen suchen einen Stat, daß wir mögen Gott dienen, Kaisersb. bey dem Frisch. Es gedenkt mancher, wär ich in dem Stat, oder im dem Stot, und hätte die oder den, so wär mir wohl, eben ders.

Anm. Es ist in diesem Verstande mit Stand gleich bedeutend, und stammet so wie dieses von stehen ab. Das Latein. Status, Französ. Etat, und Ital. Stato, Istato, haben gleiche Bedeutung, ohne deswegen die Stammwörter des Deutschen zu seyn. Im Ißländ. ist Stiet, ein öffentliches Amt, eine Würde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 258.
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