Stabgericht, das

[264] Das Stabgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht, welches den Stab als das symbolische Kennzeichen seiner Gerichtbarkeit führet, oder auch, welches mit einem Stabe verliehen wird. In diesem Verstande wurden ehedem verschiedene höhere mit dem Blutbanne versehene Gerichte Stabgerichte genannt, wovon Frisch einige Beyspiele anführet. An andern Orten war Stabgericht eine Benennung der niedern, mit keiner Criminal-Jurisdiction versehenen Gerichte, und in diesem Verstande kommt dieses Wort noch im Öttingischen und andern Gegenden vor. Ja in einigen Gegenden Meißens werden die Feld- und Dorfgerichte Stabgerichte genannt. S. Stab 2 (2) (c).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 264.
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