Standrecht, das

[291] Das Standrêcht, des -es, plur. car. gleichfalls nur im Kriegeswesen, dasjenige gerichtliche Verfahren, da man einen in groben Verbrechen begriffenen Soldaten nach kurzer Untersuchung sogleich auf der Stelle verurtheilet; ludicium statarium, ohne Zweifel, weil dieses Recht oder Gericht anfänglich stehend gehalten wurde. Standrecht über jemanden halten. In das Standrecht gehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 291.
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