Starren

[302] Starren, verb. regul. neutr. mit dem Hülfsworte haben, starr seyn oder werden. 1. Eigentlich. Die Finger starren mir vor Kälte, wofür doch erstarren üblicher ist. Die Adern starren wie ein Ast, Hiob 40, 12. Kleider, welche von Golde starren. Vor Hochmuth starren. Kann ich meinem Herzen gebiethen, daß es nicht mehr schlägt, und meinem Blute, daß es starrt? Weiße.


Ihm stockt sein Blut, ihm starrt das Haar,

Wiel.


Das schon gezuckte Schwert

Starrt in des Würgers Hand,

Wiel.


2. Figürlich, mit starren, unverwandten Augen ansehen. Auf etwas starren, es anstarren; im Nieders. stieren, starogen. So auch das Starren.

Anm. Im Nieders. staren, im Angels. starian, im Ißländ. stara, im Engl. stare, von welchen allen unser starren und das Schwed. stirra das Intensivum ist. In den gemeinen Sprecharten hat man von diesem ein neues Intensivum starzen, im hohen Grade starren, welches aber der anständigern Sprechart unbekannt ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 302.
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