Stäupen

[314] Stäupen, verb. regul. act. mit Ruthen streichen. Er stäupet aber einen jeglichen Sohn, den er aufnimmt, Ebr. 12, 6. Ein Kind stäupen. Besonders, öffentlich mit Ruthen streichen, wie noch jetzt zur Strafe gewisser Verbrechen geschiehet. Ich bin drey Mahl gestäupet worden, 2 Cor. 11, 3. Etliche stäupeten sie, Marc. 12, 5; und so in andern Stellen mehr, wo es auch zuweilen figürlich für züchtigen, strafen überhaupt gebraucht wird. Es ist deiner Bosheit Schuld, daß du so gestäupet wirst, Jer. 2, 19. Es scheinet im Oberdeutschen am gangbarsten zu seyn, und wird im Hochdeutschen nur noch in der edlern und anständigern Schreibart gebraucht, dagegen im gemeinen Leben die Ausdrücke, die Ruthe geben von Kindern, und von der öffentlichen Strafe dieser Art an grobe Verbrecher, den Staupbesen geben, zur Staupe schlagen, mit Ruthen streichen oder ausstreichen, üblicher sind. So auch das Stäupen und die Stäupung.

Anm. Im Nieders. stupen, Holländ. stuypen, Schwed. stupa, Ißländ. steypa. Der Begriff des Schlagens, Hauens ist ohne Zweifel der herrschende, der hier ursprünglich durch eine Onomatopöie ausgedruckt worden, und in so fern ist es auch mit Stab verwandt, ob dieses gleich nicht eigentlich ein Werkzeug zum Schlagen bedeutet, ingleichen mit dem Nieders. dessen, mit Fäusten[314] schlagen, dem Böhmischen Staupa, ein Stämpel, Stößel, dem Griech. τυητειν, τυπειν, schlagen u.a.m.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 314-315.
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