Sterbefall, der

[352] Der Sterbefall, des -es, plur. die -fälle. 1. Der Fall, da jemand stirbt. 2. In einigen Gegenden auch das Recht, bey dem Absterben eines Leibeigenen sich eines Theiles der Verlassenschaft desselben anzumaßen; welches an andern Orten der Todfall, die Baulebung u.s.f. und so fern dieser Theil das beste Stück Vieh ist, das Sterbehaupt, genannt wird, S. Baulebung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 352.
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