Steuerlästig

[362] Steuerlästig, adj. et adv. welches nur in der Seefahrt üblich ist. Ein Schiff geht steuerlästig, wenn es hinten nach dem Steuerruder zu tief gehet, weil es daselbst zu sehr beladen worden, daselbst zu viel Last hat; hinterlästig, zum Unterschiede von dem vorlästig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 362.
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