Stiftsfrau, die

[377] Die Stiftsfrau, plur. die -en, die Frauen oder ordentlichen Glieder eines weiblichen Canonicat-Stiftes, welche bey vornehmen Stiftern dieser Art auch wohl Stiftsdamen genannt werden; die Canonissin. Stiftsfräulein hingegen sind junge adelige Frauenzimmer, welche in einem evangelischen Stifte bis zu ihrer Versorgung erzogen werden. Auch in den katholischen adeligen Nonnenklöstern werden die Nonnen mit einem anständigern Ausdrucke Stiftsfrauen, so wie in den bürgerlichen Stiftsjungfern genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 377.
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