Strafbuch, das

[415] Das Strafbūch, des -es, plur. die -bücher, in den Gerichten einiger Provinzen, ein Buch, in welches die auferlegten und eingezogenen Geldstrafen eingetragen werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 415.
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