Straffällig

[417] Straffällig, -er, -ste, adj. & adv. in Strafe verfallen, verpflichtet; Strafe zu leiden, wo es von Personen für strafbar gebraucht wird. Straffällig seyn, werden. Wer Böses thut, ist straffällig, der Strafe unterworfen. Ingleichen, obgleich seltener, von Verbrechen und Handlungen. Eine straffällige That, eine strafbare. So auch die Straffälligkeit, die Verbindlichkeit zur Strafe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 417.
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