Straftag, der

[417] Der Straftag, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden. 1. Ein Gerichtstag in Wald- und Forstsachen, auf welchem die Wald- und Forstverbrechen gestrafet werden; der Waldbußtag. 2. Ein Tag, welchen frohnbare Unterthanen zur Strafe fröhnen müssen; in einigen Gegenden der Bußtag.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 417.
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