Sünder, der

[504] Der Sünder, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Sünderinn, von dem veralteten sünden für sündigen. 1. Ein Verbrecher, eine im Ganzen veraltete Bedeutung, welche nur noch in einigen einzelnen Fällen vorkommt. So pflegt man einen zum Tode verurtheilten Verbrecher noch einen armen Sünder zu nennen. Auch im Scherze ist ein Sünder noch zuweilen eine Person, welche sich eines Vergehens oder eines Fehlers schuldig gemacht hat. Da steht nun der Sünder und sagt kein Wort! Auch im Strycker scheint es noch etwas ähnliches zu bezeichnen: Sein gewinne ein Sunder oberhant; wenn es da nicht vielmehr einen Feigen, Kranken u.s.f. bedeutet, indem in den Monseeischen Glossen Sunta auch infirma heißt. Für einen Verbrecher überhaupt kommt es in der Deutschen Bibel noch mehrmahls vor. 2. In gewöhnlicherer und engerer Bedeutung ist der Sünder, ein jeder Übertreter des göttlichen Gesetzes, da denn in Rücksicht auf die Erbsünde alle Menschen Sünder, arme Sünder heißen.

Anm. Bey dem Notker und Strycker Sundar, Sunder. Es ist vermittelst der Ableitungssylbe -er von dem veralteten Zeitworte sünden, sündigen, gebildet. Kero, Ottfried und andere gebrauchen dafür Suntigo.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 504.
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