Tadelhaft

[513] Tadelhaft, -er, -este, adj. & adv. 1. Mit einem Tadel oder Fehler behaftet, werth getadelt zu werden. Eine tadelhafte Aufführung. Das gleich bedeutende tadelig, (nicht tadelich, indem es alsdann tadellich heißen müßte) ist nur in dem Gegensatze untadelig üblich. 2. Neigung, Fertigkeit besitzend, Tadel oder Fehler an etwas zu finden; nur in einigen Gegenden. So auch die Tadelhaftigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 513.
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