Tagelöhner, der

[521] Der Tagelöhner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Tagelöhnerinn, ein Handarbeiter, welcher um Tagelohn arbeitet. Im Schwabensp. Tagewerker, ehedem auch Liedlöhner. In engerer Bedeutung ist es ein unzünftiger Handarbeiter dieser Art, indem man Mäurer, Zimmerleute, u.s.f. wenn sie gleich auf Tagelohn arbeiten, eben nicht Tagelöhner zu nennen pflegt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 521.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika