Tiefsinnig

[602] Tiefsinnig, -er, -ste, adj. et adv. Tiefsinn enthaltend, in demselben gegründet, in beyden Bedeutungen des vorigen Wortes. 1. Tiefsinnig seyn, in tiefen Gedanken begriffen seyn, und die Fertigkeit dieses Zustandes. Tiefsinnig werden. 2. Von den Merkmahlen eines Dinges deutliche Begriffe habend, und darin gegründet. Ein tiefsinniger Verstand. Tiefsinnige Wahrheiten. Nieders. indeepsk.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 602.
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