Todtenflagge, die

[618] Die Todtenflagge, plur. die -n, in der Seefahrt, eine Flagge, welche zum Zeichen, daß eine vornehme Leiche auf dem Schiffe ist, auf die Hälfte des Mastes gesteckt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 618.
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