Toppschilling, der

[631] Der Toppschilling, des -es, plur. die -e, ein noch im Niederdeutschen übliches Wort, dasjenige Handgeld zu bezeichnen, welches zur Versicherung eines Kaufes oder Vertrages gegeben wird. Von der Interjection topp.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 631.
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