Tribut, der

[676] Der Tribūt, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder Summen, die -e, eine von einem höhern aufgelegte Abgabe, wo dieses Wort sowohl von solchen Abgaben gebraucht wird, welche man überhaupt den bezwungenen Völkern oder Gesellschaften ohne besondere Bestimmung derjenigen Dinge, wovon sie gegeben werden, aufleget. Den Heiden Tribut geben, Hos. 8, 9. Als auch von denjenigen Abgaben an den Landesherren, welche theils von den liegenden Gründen, theils auch von den Personen gegeben werden, wofür doch in den meisten Ländern Steuer, Schatzung u.s.f. üblicher sind. Dem Könige Tribut bringen, Jes. 4, 6. Einem Tribut auflegen. Den Tribut einfordern, bezahlen. Daher tributbar, dem Tribute unterworfen. Ingleichen figürlich, was man von andern als eine Schuldigkeit zu fordern berechtigt zu seyn glaubt. Der Stolze würde trostlos seyn, wenn die Welt nur einen Theil seiner Mängel sähe, und gleichwohl fordert er von der Welt den Tribut der Ehre und Bewunderung, Gell.

Es ist aus dem Lat. Tributum, wovon schon im Tatian Tribuz vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 676.
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