Übereilen

[748] Übereḯlen, verb. regul. act. übereilt, zu übereilen. 1. Durch angewandte größere Eilfertigkeit einhohlen, sowohl eigentlich als figürlich. Eilet, daß uns Absalon nicht übereile, 3 Sam. 15, 14. Eure Verfolger werden euch übereilen, Es. 30, 16. Von dem Tode übereilet werden. Die schnellen Flügel der Zeit übereilen den Sturmwind, Dusch.


Du hast mich oft an Wassern und an Büschen

Sanft übereilt,

Haged. an den Schlaf.


Von einem Fehl übereilet werden, Gal. 6, 1; einen Fehler begehen, ehe man Zeit gehabt, denselben als Fehler zu erkennen. 2. Etwas übereilen, ungebührlich eilen, so daß die Sache dadurch verdorben wird. Wir wollen die Sache nicht übereilen. Ein übereiltes Verfahren. Sich übereilen, zu sehr eilen. Übereile dich nicht. Sich in oder mit etwas übereilen, etwas thun, ehe man sich die Zeit genommen, es gehörig zu überdenken. Sich im Reden, mit einer Antwort übereilen.

Im Nieders. averhasten, verhasten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 748.
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